sind gemäß § 40 Absatz 3 Satz 2 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein folgende Qualifikationserfordernisse notwendig: Hochschulabschluss: Der Präsident muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Schleswig-Holstein, die bereits im 19. Jahrhundert gegründet wurde, zeichnet sich durch seine praxisnahe Ausbildung der Studierenden aus. Schwerpunkte
Berufserfahrung, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege (gemäß Hochschulgesetz § 25 des Bundeslandes Schleswig-Holstein) Einschlägige fundierte Erfahrungen im Finanzmanagement