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sind gemäß § 40 Absatz 3 Satz 2 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein folgende Qualifikationserfordernisse notwendig: Hochschulabschluss: Der Präsident muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Die Kreisverwaltung in Schleswig-Holstein liegt im Speckgürtel der Metropolregion Hamburg. Erstklassige Lage zwischen der Nord- und Ostsee mit attraktiver Lebensqualität und vielfältigen
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